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   OLG Hamm, 16.12.2009 - I-11 U 183/08   

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OLG Hamm, 16.12.2009 - I-11 U 183/08 (https://dejure.org/2009,78026)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.12.2009 - I-11 U 183/08 (https://dejure.org/2009,78026)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Dezember 2009 - I-11 U 183/08 (https://dejure.org/2009,78026)
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  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Steuerberaterhonorar: Ersatzanspruch wegen Amtspflichtverletzung und Schlechterfüllung des Steuerberatervertrags

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 27.04.2005 - 15 U 98/03

    Zum Beurteilungsspielraum der Staatsanwaltschaft bei der Prüfung ob ein

    Auszug aus OLG Hamm, 16.12.2009 - 11 U 183/08
    Erst bei Unvertretbarkeit der Bewertung, wenn die Einleitung des Strafverfahrens gegen den Beschuldigten bei kundigen Dritten mit gleichem Kenntnisstand gewissermaßen "ein Kopfschütteln" hervorriefe, ist eine Pflichtverletzung gegeben (vgl. - für einen Fall der Verfahrenseinleitung durch die Staatsanwaltschaft gemäß § 152 StPO - OLG Düsseldorf, NJW 2005, S. 1791).
  • BGH, 19.05.1988 - III ZR 32/87

    Amtspflicht zur Erforschung des Sachverhalts; Drittbezogenheit von Amtspflichten;

    Auszug aus OLG Hamm, 16.12.2009 - 11 U 183/08
    Einen Betriebsprüfer trifft die Verpflichtung, die Besteuerungsgrundlagen nur unter den Voraussetzungen des Gesetzes und im Rahmen des gesetzlich Zulässigen festzustellen, weshalb er insbesondere dann seine gegenüber dem Steuerpflichtigen obliegenden Amtspflichten verletzt, wenn er den Sachverhalt nicht im Rahmen des Zumutbaren so umfassend erforscht hat, dass die Beurteilungs- und Entscheidungsgrundlage in wesentlichen Punkten zum Nachteil des Betroffenen unrichtig ist oder unvollständig bleibt (vgl. BGH, NJW 1987, S. 434; NJW 1989, S. 99).
  • BGH, 26.06.1986 - III ZR 191/85

    Betriebsprüfer - Amtspflicht - Feststellung - Besteuerungsgrundlage -

    Auszug aus OLG Hamm, 16.12.2009 - 11 U 183/08
    Einen Betriebsprüfer trifft die Verpflichtung, die Besteuerungsgrundlagen nur unter den Voraussetzungen des Gesetzes und im Rahmen des gesetzlich Zulässigen festzustellen, weshalb er insbesondere dann seine gegenüber dem Steuerpflichtigen obliegenden Amtspflichten verletzt, wenn er den Sachverhalt nicht im Rahmen des Zumutbaren so umfassend erforscht hat, dass die Beurteilungs- und Entscheidungsgrundlage in wesentlichen Punkten zum Nachteil des Betroffenen unrichtig ist oder unvollständig bleibt (vgl. BGH, NJW 1987, S. 434; NJW 1989, S. 99).
  • BGH, 06.02.1975 - III ZR 149/72

    Amtspflichtverletzung - Anspruch auf Erstattung - Vertreterauslagen -

    Auszug aus OLG Hamm, 16.12.2009 - 11 U 183/08
    Gleichwohl ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass eine Verpflichtung zur Kostenerstattung aus dem Gesichtspunkt der Amtshaftung in Betracht kommen kann, wenn der Steuerbehörde bei Erlass eines belastenden Bescheides eine schuldhafte Amtspflichtverletzung zur Last fällt (vgl. etwa BGH, NJW 1975, S. 972).
  • FG Düsseldorf, 20.03.2008 - 16 K 4689/06

    Schätzung von Gewinnen bei unzureichender Aufklärung durch den Steuerpflichtigen;

    Auszug aus OLG Hamm, 16.12.2009 - 11 U 183/08
    Dies entspricht auch einer verbreiteten Ansicht in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung und steuerrechtlichen Literatur (vgl. FinG Düsseldorf, EFG 2008, S. 1256 m. w. N.).
  • Drs-Bund, 07.11.1975 - BT-Drs 7/4292
    Auszug aus OLG Hamm, 16.12.2009 - 11 U 183/08
    Vielmehr hat der Gesetzgeber bewusst von der Bestimmung einer Erstattungspflicht abgesehen, weil er das Einspruchsverfahren als verlängertes Veranlagungs- und Verwaltungsverfahren angesehen hat (vgl. BT-Drucksache 7/4292).
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